„Während bei der Einführung der Maßregeln 1933 noch der Sicherungsgedanke im Vordergrund stand, geht es seit langem zuerst um die Besserung der zur Einweisung führenden Diagnose des psychisch kranken Straftäters. Deshalb sind Maßregeln nicht allein von der Schuld des psychisch kranken Straftäters abhängig und stellen keine Strafe dar, denn sie sollen in erster Linie der Behandlung des Patienten und erst dann der Sicherung der Allgemeinbevölkerung dienen.“ (Seite 95)
Manuela Dudeck befasst sich in dem schmalen Band, der zur Reihe „Horizonte der Psychiatrie und Psychotherapie – Karl Jaspers-Bibiothek“ gehört, mit philosophischen Themen wie Menschenbild und Moral, mit Determinismus und Willensfreiheit sowie mit Straftheorien, Schuldfähigkeit, psychischen Erkrankungen im Zusammenhang mit §63 und §64 StGB, historischer Entwicklung des Maßregelvollzugs, Reasoning and Rehabilitation Programm und Good Lives Model, Sexualität im Maßregelvollzug und sexuellem Missbrauch.
Forensische Psychiatrie interdisziplinär von Manuela Dudeck weiterlesen